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Neues zum Tabakwerbeverbot

EuGH entscheidet für Tabakverbot
Zeitungsverband befürchtet Einschränkung der freien Kommunikation

Berlin (pte/12.12.2006/17:30) - Die Klage der Bundesregierung gegen die Tabakrichtlinie der EU wurde heute, Dienstag, vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) abgewiesen. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) http://www.bdzv.de sieht darin eine Einschränkung der Kommunikationsfreiheit und eine Schwächung des wirtschaftlichen Fundaments der deutschen Presse. Vorwürfe, dass der deutsche Zeitungshandel zur Wettbewerbsverzerrung beitragen würde, weist der BDZV von sich.

"Mit diesem Urteil sind weiteren Werbeverboten Tür und Tor geöffnet - mit allen Konsequenzen für den Medienmarkt", bedauert Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des BDZV. Direkte ökonomische Auswirkungen auf die deutschen Zeitungsverlage werden jedoch nicht befürchtet. "Die Einnahmen aus der Werbung belaufen sich im Zeitungsbereich auf etwa 4,5 Mrd. Euro. Rund drei Mio. Euro davon stammen aus der Tabakwerbung", erklärt Hans-Joachim Fuhrmann vom BDZV im Gespräch mit pressetext. Jedoch sei nun der Weg für die EU-Kommission offen weitere Eingriffe in andere Werbebereiche wie Nahrung, Alkohol oder Autos vorzunehmen. Eingriffe in diese Bereiche würden hingegen erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf den Zeitungsmarkt haben.

Weiters sieht der BDZV im heutigen EuGH-Urteil einen Eingriff in die Kommunikationsfreiheit. "Wenn ein Produkt so gesundheitsschädigend ist, dann soll es ganz verboten werden", führt Fuhrmann gegenüber pressetext aus. Ein Werbeverbot alleine sei aber absurd. Auch Wolff wertet das EuGH-Urteil als politische Entscheidung, die sich eindeutig gegen die Presse richtet. Weiters würde durch das Urteil den Bürgern ihre Mündigkeit abgesprochen werden, da diesen nicht zugetraut werde zwischen Werbung und Realität zu unterscheiden.

Darüber hinaus kritisiert Fuhrmann im Gespräch mit pressetext die Vorgehensweise der EU-Kommission. So werde einerseits Tabakwerbung in Zeitungen verboten und andererseits sollen die Grenzen zwischen Redaktion und Werbung im TV-Bereich abgeschafft werden.

Wie Fuhrmann weiters erklärt, sei die Behauptung einer grenzüberschreitenden Wettbewerbsverzerrung ebenfalls absurd. "Die deutschen Zeitungen waren stets unverdächtig, sich im besonderen Maß für Tabakwerbung einzusetzen. In manchen Titeln wurden so gut wie keine Tabakwaren beworben", erklärt Wolff. Wie Fuhrmann weiter ausführt, erscheinen die deutschen Zeitungen lokal, regional und allenfalls national. "Auswirkungen auf den europäischen Binnenmarkt sind also nicht zu erwarten", so Fuhrmann.

Am 1. Jannuar kommenden Jahres tritt das bundesweite Tabakwerbeverbot für deutsche Medien in Kraft. "Wir sind ohnehin mit einem Tabakverbot konfrontiert. Uns geht es beim EuGH-Urteil um mögliche weitere Auswirkungen für deutsche Medien und die Kommunikationsfreiheit", so Fuhrmann abschließend im Gespräch mit pressetext. (Ende)
Quelle: pressetext.de


(C) 2005 - Stephan Echterhoff Kommunikation Werbeagentur, Mönchengladbach

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