Die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW) prüft Print-, FFF- und Onlinemedien nach folgenden Kriterien:
Druck-, verbreitete und verkaufte Auflagen (Verlage/periodische Presseerzeugnisse) Regional verbreitete Auflagen (Tageszeitungen) Zusammensetzung der Empfängerschaft (Fachzeitschriften) Nachweis von Plakatstellen (Plakat) Besucherzahlen (Kino) Spotausstrahlung (Hörfunk/TV) Nachgewiesene Auflagen (elektronische Periodika wie CD-ROM) Nachgewiesene Zugriffe (Online-Medien)
Die Mitgliedschaft in der IVW ist freiwillig, die Kennzeichnung IVW-geprüft gilt als Gütesiegel.
Einen Link zur IVW finden Sie unter Links/Verbände
Direkter Link zur IVW
|