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Die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW) prüft Print-, FFF- und Onlinemedien nach folgenden Kriterien:
Druck-, verbreitete und verkaufte Auflagen (Verlage/periodische Presseerzeugnisse)
Regional verbreitete Auflagen (Tageszeitungen)
Zusammensetzung der Empfängerschaft (Fachzeitschriften)
Nachweis von Plakatstellen (Plakat)
Besucherzahlen (Kino)
Spotausstrahlung (Hörfunk/TV)
Nachgewiesene Auflagen (elektronische Periodika wie CD-ROM)
Nachgewiesene Zugriffe (Online-Medien)
Die Mitgliedschaft in der IVW ist freiwillig, die Kennzeichnung IVW-geprüft gilt als Gütesiegel.
Einen Link zur IVW finden Sie unter Links/Verbände
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